Artilleriezug Frimmersdorf
Wissenswertes
Wissenswertes rund um den Artilleriezug
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit geböl-
lert werden darf:
Die Böllergenehmigung für die Kanone, deren Kartuschen, sowie
der Hand- und Schaftböller, muss alle 5 Jahre verlängert werden.
Hierzu wird eine Materialprüfung durch Beschuss mit einem viel-
fachem der Menge an Böllerpulver und der Vorlage (Korken/Filz)
durchgeführt, wie in der Böller-Zulassung genehmigt. In den letz-
ten 40 Jahren wurde dies vom Landesbetrieb für Mess- und
Eichwesen NWR (Köln) durchgeführt.
Es darf nur eine ausgebildete und vom staatlichen
Gewerbeaufsichtsamt geprüfte Person mit Böllerpulver umge-
hen. Diese kann dann eine Erlaubnis zum Erwerb von
Böllerpulver beantragen, die auch alle 5 Jahre verlängert werden
muss.
Hierzu ist vorher ein „Bedürfnisnachweis“ zum Böllern vom
Verein notwendig.
5 Artilleristen besitzen eine Ausbildung und Schießerlaubnis.