Artilleriezug Frimmersdorf
Wissenswertes
Wissenswertes rund um den Artilleriezug
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit geböllert werden darf:
Die Böllergenehmigung für die Kanone, deren Kartuschen, sowie der Hand- und Schaftböller, muss alle 5 Jahre verlängert werden. Hierzu wird eine Materialprüfung durch Beschuss mit einem vielfachem der Menge an Böllerpulver und der Vorlage (Korken/Filz) durchgeführt, wie in der Böller-Zulassung geneh- migt. In den letzten 40 Jahren wurde dies vom Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NWR (Köln) durchgeführt.
Es darf nur eine ausgebildete und vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt geprüfte Person mit Böllerpulver umgehen. Diese kann dann eine Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver be- antragen, die auch alle 5 Jahre verlängert werden muss. Hierzu ist vorher ein „Bedürfnisnachweis“ zum Böllern vom Verein notwendig.
5 Artilleristen besitzen eine Ausbildung und Schießerlaubnis.
Artilleriezug Frimmersdorf
Wissenswertes
Wissenswertes rund um den Artilleriezug
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit geböl- lert werden darf:
Die Böllergenehmigung für die Kanone, deren Kartuschen, sowie der Hand- und Schaftböller, muss alle 5 Jahre verlängert werden. Hierzu wird eine Materialprüfung durch Beschuss mit einem viel- fachem der Menge an Böllerpulver und der Vorlage (Korken/Filz) durchgeführt, wie in der Böller-Zulassung genehmigt. In den letz- ten 40 Jahren wurde dies vom Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NWR (Köln) durchgeführt.
Es darf nur eine ausgebildete und vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt geprüfte Person mit Böllerpulver umge- hen. Diese kann dann eine Erlaubnis zum Erwerb von Böllerpulver beantragen, die auch alle 5 Jahre verlängert werden muss. Hierzu ist vorher ein „Bedürfnisnachweis“ zum Böllern vom Verein notwendig.
5 Artilleristen besitzen eine Ausbildung und Schießerlaubnis.